30 KM Überwachung? Polizeigesetz stoppen!
Überwachung mit biometrischen Daten in sogenannter Grenznähe
Im neuen sächsichen Polizeigesetz ist vorgesehen, in der Nähe der Grenzen zu Polen und Tschechien automatisierte Gesichtserkennung zu erlauben. Diese Biometrische Datenerkennung erlaubt der Polizei Menschen ohne Anlass zu identifizieren. Diese "Nähe" wird dabei als 30 Kilometer Abstand gewertet.
Wir haben 2017 mal genauer nachgerechnet und rausbekommen: Davon wäre etwas über der Hälfte der Landesfläche betroffen. Mittlerweile hat die Karte einen hohen Bekanntsheitgrad erreicht, so hat die Gruppe "Sachsens Demokratie", Netzpolitik, Heise und digitalcourage sich auf unsere Karte bezogen.
Auf Twitter haben wir bereits davon berichtet, nun folgen hier ein paar technische Details.
Unsere Datenbasis war Openstreetmaps. Es ergeben sich so folgende Zahlen:
Name | Fläche in m² |
---|---|
Gesamtfläche Sachsen | 18 397 691 537,754 |
Gebiet mit 30 km Abstand zu Grenze | 9 345 390 340,966 |
Laut sachsen.de hat Sachsen eine Fläche von 18.450 km². Unsere Berechnung weicht also um 0.3% ab, ist für unsere Zwecke daher hinreichend genau.1
Unserer Rechnung nach liegen also 50.8% (zzgl. der Abweichung) der Fläche Sachsens in dieser Grenzzone. Wer die Rechnungen selber nachverfolgen will, kann sich hier die Daten als Geopackage herunterladen. Diese lassen sich mit bspw. QGIS betrachten.
Bei der Wiederverwendung sind Openstreetmaps und die Hochschulpiraten Dresden als Urheber zu nennen.
Mehr Infos zum neues Polizeigesetz hat Sachsens Demokratie und digitalcourage gut aufbereitet.
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Das hängt mit der Krümmung der Erde und komplexem Mathekrams zusammen. ↩